Interessengemeinschaft Schulanger, IG Schulanger, Straßenausbau, Straßenausbaubeiträge, Sachaufsichtsbeschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde, Luxus-Sanierung, Luxus-Ausbau, mißbräuchliche Verwendung von Steuergeldern, Verschwendung, nicht rechtmäßiges Verwaltungshandeln,




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Fortsetzung:
Sondersitzung des Gemeinderats vom 01.09.2008 und die Konsequenzen:



Wie befürchtet, hat der Gemeinderat bei einer Gegenstimme den unrechtmäßigen Gemeinderatsbeschluß zum
Straßenausbau unter TOP 4 vom 30.07.2008 in vollem Umfang legalisiert.

Aus der Sicht der IG Schulanger bleiben damit die Sache "Straßenausbau" selbst und die verwaltungsmäßige Behandlung der Maßnahme Straßenausbau weiterhin rechtswidrig und das Ganze weitet sich jetzt auf das Gesamt-Projekt aus

Nach den Erkenntnissen ab dem 01.09.2008 erscheinen jetzt Planungen, Planungs- und Entscheidungsprozesse und Informationspolitik zu "Anschluß an die Abwasserkanalisation", "Straßen- und Grundstücks-Entwässerung (Regenwasser)" und "Straßen-Ausbau" in einem völlig anderen Licht:

> Die Gemeinde Happurg subsumiert die Grundstücks-Entwässerung (Anteil Regenwasser) unter dem Begriff "Straßen-Entwässerung".
> Den Begriff "Straßen-Entwässerung" wiederum subsumiert die Gemeinde Happurg unter dem Begriff "Straßen-Ausbau".
> Den Begriff "Straßen-Ausbau" wiederum subsumiert die Gemeinde Happurg unter dem Begriff "Abwasser" als Deckmantel für das gesamte Projekt.


Diese raffiniert versteckte Verschachtelung besteht als Methode mindestens seit dem 14.05.2008 fortgesetzt bis zum 01.09.2008. Ist diese Verschachtelung entstanden aus naiver Unkenntnis oder eher eine vorsätzlich gewollte Irreführung sowohl der Anlieger wie der Gemeinderats-Mitglieder, um das Gesamt-Projekt mit systematischer Verschleierungstaktik gegen möglichst geringsten Widerstand durchzusetzen?

> Sind diese Haushaltstitel und Baumaßnahmen Teil eines Matrjoschka-Systems?

Nur die Wasserversorgung bleibt separat unter dem Begriff "Wasserversorgung". (Weil sie auch nicht umlegungsfähig ist!).

In diesem Zusammenhang sind von der Gemeinde Happurg die Begriffe "Trenn"- und "Misch-System" bezüglich der Schmutzwasser- und Regenwasser-Ableitung nie gefallen bzw. vermieden worden und wurden erst von den Anliegern der IG Schulanger anläßlich der Akteneinsicht am 30.09.2008 aktiv angesprochen.

> So wurden bis zum 30.07.2008 vier rechtlich selbständige Projekte von eigenem Gewicht unter einem verschleiernden irreführenden Begriff mit der Bezeichnung "Abwasser" (als TOP 4) unrechtmäßig behandelt und beschlossen.
Das ist ein gravierender Ladungsfehler, der zur Beschlußunfähigkeit zu diesem TOP führt.
> Am 01.09.2008 wurden immer noch zwei eigenständige Projekte von eigenem Gewicht ebenfalls noch unter einem verschleiernden / irreführenden Begriff mit der Bezeichnung "Straßen-Ausbau" unrechtmäßig behandelt und beschlossen.
Das ist ebenfalls ein gravierender Ladungsfehler, der zur Beschlußunfähigkeit zu diesem TOP führt.
Jeder rechtlich selbständige Sachverhalt muß als eigener TOP oder muß innerhalb eines TOP einzeln und inhaltlich hinreichend konkretisiert werden. Pauschale, oberbegriffliche Bezeichnungen genügen nicht. Der Beratungsgegenstand von eigenem Gewicht muß konkret benannt werden. Sonst fehlt die Beschlußfähigkeit.


Die einzelnen Projekte selbst und in ihrem Zusammenhang sind gegenüber den Anliegern der IG Schulanger nie Gegenstand von freiwilligen Erläuterungen gewesen!.
Die Projekte hätten gegenüber den Anliegern als betroffene Beitragsschuldner in den Leistungsphasen LPh1-LPh5 erläutert werden müssen.
Ordnungsgemäße Aufklärung und Transparenz gegen Null! Die Zeit des Moratoriums wurde so leider nicht für eine Befriedung genutzt, sondern die restriktive Informations-Politik konsequent bis zum 01.09.2008 und darüber hinaus weitergeführt.

Auch wurde kein Versuch unternommen, zum Thema "Straßenausbau" und/oder "Entwässerung" eine Anhörung der betroffenen Anlieger bzw. eine ordnungsgemäße Anliegerversammlung zu organisieren.

Die vom Planungsbüro Reeder & Raum, Happurg, ausgearbeiteten und vorgestellten Varianten A, B und C mit der Ausführungsplanung A und den "Alternativen" B + C zur Leitungsverlegung unter Schonung der Straße Schulanger entsprachen nicht den von der IG Schulanger angedachten alternativen Vorschlägen und waren derart abwegig und absurd hinsichtlich Planung, bautechnischer Umsetzung und Kostenverteilung konstruiert, daß sie in einer gerechten Abwägung von niemanden, selbst von der IG Schulanger nicht hätten befürwortet werden können.

Die Anlieger wurden erst auf der Sondersitzung mit den Ausarbeitungen der alternativen Varianten B + C konfrontiert.
Die Ausarbeitungen dieser alternativen Varianten B + C wurden vorher mit den betroffenen Anliegern bewußt nicht erläutert und auch bewußt nicht vor der Sondersitzung zur Verfügung gestellt. Die ganz allgemein für eine ordnungsgemäße Abwägung erforderliche Ausarbeitung von Varianten an sich wurde überhaupt erst durch die Anlieger schon frühzeitig am 05.06.2008 angeschoben und letztlich bewirkte erst eine Sach- und Dienstaufsichtsbeschwerde die Einberufung einer Sondersitzung.

Trotzdem standen den Gemeinderäten für einen ordnungsgemäßen Abwägungs-Prozess von vornherein keine ausreichenden Abwägungs-Materialien zur Verfügung, insbesondere keine einzige der zahlreichen Unterlagen, die von Seiten der IG Schulanger an die Gemeinde Happurg gerichtet waren.

Darüberhinaus erlaubte das angegriffene Verwaltungshandeln der Gemeinde Happurg in Form einer


"un-demokratisch organisiert-abgesprochenen Verfahrens-Strategie"

-als systematisch angewandte Methode- den Gemeinderäten keinen Eintritt in einen ordnungsgemäßen Abwägungsprozess.

Diese vorgestellten "Alternativen" dienten aber leider als Schein-Varianten ausschließlich einer Alibi-Funktion zur Durchsetzung der ursprünglichen Beschlußvorlage Variante A.

Im Übrigen wurden die im Schreiben der Verw.-Gem. Happurg vom 14.08.2008 angeführten Argumente gegen die originären Alternativ-Vorschläge der IG Schulanger inzwischen durch die Baupraxis (Bau-Durchführung und Bau-Ausführung) selbst überholt, widerlegt und ad absurdum geführt.

Auf dieser Sondersitzung erfuhr die IG Schulanger erstmals seit fast 4 Monaten indirekt von Details über den aktuellen Maßnahmenkatalog "Straßenausbau", desgleichen überaschend bezüglich den Maßnahmen "Abwasser" und "Entwässerung".

Damit wurden und werden weiterhin der IG Schulanger seit dem 14.05.2008 durchgehend bis zum 01.09.2008 und darüber hinaus bis heute alle relevanten Informationen zu den beabsichtigten Baumaßnahmen insgesamt bewußt vorenthalten.

Auch mit und nach dem 01.09.2008 liegen der IG Schulanger von Seiten der Gemeinde Happurg immer noch keine bzw. keine umfassenden Informationen zu den Baumaßnahmen vor, als ginge das den Anliegern nichts an.

In diesem Zusammenhang stellen sich jetzt auch zum Thema "Abwasser" sowie "Straßen- und Grundstücks-Entwässerung" neben der Vielzahl unbeantworteter Fragen völlig neue Fragen, denen jetzt konsequent nachgegangen wird.

Nachdem die Gemeinde Happurg gegenüber den Anliegern eine äußerst restriktive Informationspolitik betreibt,
wird die IG Schulanger jetzt Akteneinsichten bei der Gemeinde Happurg beantragen.

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Nach einer ersten Bewertung stellen sich jetzt aufgrund der Gewinnung neuer Erkenntnisse auf dieser GR-Sondersitzung wieder Fragen zum Gesamt-Projekt.

Die Anlieger der IG Schulanger hatten auf der Sondersitzung zwar das Recht zu Wortmeldungen erhalten, also Fragen zu stellen und kurze Statements abzugeben, konnten aber ihre Belange in der Sache und in der Behandlung der Sache nicht
vermitteln, da der ständig divergierende Sitzungsverlauf dies nicht zuließ und bei der Sitzungsleitung und bei der Mehrheit der Gemeinderäte offensichtlich daran kein Interesse bestand.

Bemerkenswert ist, daß der Teil des Gemeinderatsbeschlusses vom 30.07.2008, der die Grundstücksbesitzer von z.Zt. gärtnerisch und/oder zu anderen Freizeitzwecken genutzten Grundstücken im Einzugsbereich des Schulanger rechtswidrig von der ausbaubeitragsfähigen Heranziehung befreit, weiter aufrechterhalten wird.
Hiermit bestätigt die Gemeinde Happurg paradoxerweise ein weiteres Mal ihren Verstoß gegen die eigene Satzung (ABS).
Die Gemeinde Happurg beabsichtigt damit nichts anderes, als 20 Grundstücksbesitzer im Einzugsbereich des Schulanger abzuspalten und den Widerstand gegen die rechtswidrige Straßenausbaumaßnahme zu brechen und zu schwächen.
Dabei nimmt die Gemeide Happurg zunächst rechtswidriges Verwaltungshandeln, eine spätere Revision sowie den dann erfolgenden Unmut der betroffenen Grundstücksbesitzer und damit verbundene Rechtsstreitigkeiten in Kauf.

Dieser Verstoß ist Teil einer ganzen Kette der von der IG Schulanger festgestellten Unrechtmäßigkeiten,
die mit dem Verlauf der Sondersitzung eher bestätigt als abgeschwächt wurden.

Die IG Schulanger sieht hinter dem angegriffenen Verwaltungshandeln eine vorsätzlich gefahrene

"un-demokratisch organisiert-abgesprochene Verfahrens-Strategie"

-als systematisch angewandte Methode- und keine handwerklichen Büro- oder Verwaltungsfehler.

Deshalb geht im Rahmen des Petitionsrechts, des Öffentlichen- und Privat-Rechts und der Öffentlichkeitsarbeit der Kampf ungebrochen weiter.


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05.09.2008, ergänzt aufgrund neuerer Erkenntnisse 06.10.2008 und 04.11.2008, Rolf Bogner
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